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VGH Bayern, 18.10.1990 - 13 A 89.1600 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
Rechtsbehelfsbelehrung; Rechtsmittel
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Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.10.1990 - 13 A 89.1600
- BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 27.91
- BVerwG, 01.07.1991 - 5 B 27.91
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88
Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen …
Auszug aus VGH Bayern, 18.10.1990 - 13 A 89.1600
Fehlerhaft war die Rechtsbehelfsbelehrung, da ihr über die in § 58 Abs. 1 VwGO geforderten Angaben hinaus ein unzutreffender Zusatz beigefügt war, der sich generell eignete, die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (vgl. BVerwG vom 27.04.1990 BayVBl. 1990, 600).
- BVerwG, 29.05.1991 - 5 B 26.91
Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich einer …
Von dieser Rechtsprechung abweichende Rechtserkenntnisse kann das angefochtene Urteil schon deshalb nicht enthalten, weil die Vorinstanz der Frage, ob die Einlageflurstücke der Kläger einen den landwirtschaftlichen Nutzungswert übersteigenden Wert haben, nicht im vorliegenden Verfahren, sondern in dem die Wertermittlung betreffenden Verfahren Nr. 13 A 89.1600 nachgegangen ist. - BVerwG, 05.10.1993 - 11 B 62.93
Recht auf Achtung des Eigentums - Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für …
Im übrigen kann hinzugefügt werden, daß das Flurbereinigungsgericht im Verwaltungsstreitverfahren VGH Nr. 13 A 89.1600 (= BVerwG 5 B 27.91) bei der Überprüfung des Ergebnisses der Wertermittlung für die Einlageflurstücke der Kläger keineswegs im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 4 FlurbG isoliert auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der vorläufigen Besitzeinweisung abgestellt hat.